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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Angebot und Vertragsabschluss

1.1 Die Angebote von BST Höflehner sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden.

1.2 Maße, Gewichte, Produktbeschreibungen und sonstige Leistungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar, bzw. behalten sich Irrtümer und Druckfehler vor, es sei denn, sie werden von BST Höflehner schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Alle Bilder und sonstige Darstellungen die in der Onlinepräsenz oder sonstigen Unterlagen genutzt werden, um Ware darzustellen, sind lediglich Beispielfotos. Sie stellen das jeweilige Produkt nicht unbedingt dar, sondern dienen nur zu Veranschaulichung. Die Artikel können vom Foto abweichen.

§2 Preise

2.1 Alle in Online-, Printmedien oder sonstigen Werbematerialien angegebenen Preise verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, inkl. gesetzlicher USt. Des Weiteren sind Preise in genannten Zusammenhang unverbindlich. Es gelten die Preise der schriftlichen Auftragsbestätigung. Dies gilt ebenso für Bestellungen mittels des BST Höflehner Online Shop. Die automatische Bestellbestätigung des Online Bestellsystems stellt erst eine rechtlich verbindliche Auftragsbestätigung dar, wenn der Auftrag von BST Höflehner angenommen bzw. ausgeführt wird. Dies kann bei einem Auftrag dessen Ausführung innerhalb normaler Parameter bzw. einer für den Käufer zumutbaren Lieferzeit (siehe §3) möglich ist seitens BST Höflehner stillschweigend geschehen.

§3 Lieferzeit, Leistungszeit und -inhalt

3.1 Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch BST Höflehner steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der BST Höflehner durch Zulieferanten und Hersteller.

§4 Annahmeverzug / Annahmeverweigerung

4.1 Nichtannahme von (Nachnahme-) Sendungen stellt einen Sachverhalt von Annahmeverzug dar. Bei Nichtannahme von Sendungen werden zzgl. zu den ev. vereinbarten sonstigen Bearbeitungskosten pauschal € 10.00 Bearbeitungsgebühr sowie die tatsächlich angefallenen Transportkosten verrechnet.

§5 Liefermenge / Transportschäden

5.1 Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 2 Tagen nach Warenerhalt BST Höflehner schriftlich angezeigt werden. Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung.

5.2 Im Falle eines Transportschadens muss sich der Kunde umgehend (maximal innerhalb von 2 Tagen nach Warenerhalt) mit BST Höflehner in Verbindung setzen.

§6 Gewährleistung

6.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle von BST Höflehner gelieferten Produkte 24 Monate. Im Falle von Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Kaufes bestanden haben und die durch BST Höflehner zu vertretenden sind, werden diese nach Ermessen von BST Höflehner entweder durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Wandlung behoben. Anspruch auf Ersatzlieferung besteht, wenn diese fehlgeschlagen ist und die Bestimmungen von Absatz 6.2 erfüllt wurden. Dies ist der Fall, wenn sie mehrfach versucht wurde und eine weitere Nachbesserung dem Käufer nicht zumutbar ist. Ist eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung nicht möglich oder wird diese von BST Höflehner nicht angestrebt, so hat der Käufer das Recht auf Wandlung (siehe auch Punkt 12). Die Beweislast liegt 6 Monate ab Kaufdatum beim Verkäufer, 7-24 Monate nach Kaufdatum unabhängig jeder anderer Bestimmung ausschließlich beim Käufer. Bei unentgeltlichen Geschäften trifft BST Höflehner keinerlei Gewährleistungspflicht. Versteckte Mängel hat der Käufer unverzüglich nach Auftreten, offene Mängel unverzüglich, jedoch spätestens 3 Werktage nach Warenübernahme, schriftlich mittels Mängelrüge an BST Höflehner zu melden. Maßgeblich ist das Datum des Poststempels. Nach Ablauf dieser Frist oder Nichterhebung einer schriftlichen Mängelrüge ist BST Höflehner frei von jeglicher Gewährleistungspflicht.

6.2 Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte Gerät bzw. Teil mit vollständigem Zubehör, einer Fehlerbeschreibung sowie einer Rechnungskopie an BST Höflehner zu senden. Innerhalb von 6 Monaten ab Rechnungsdatum übernimmt BST Höflehner die Versandkosten (UNFREIE Sendung), danach sind die Versandkosten vom Käufer zu tragen. Bei physisch nicht mehr vorhandener Originalverpackung und/oder Zubehör besteht nur Anspruch auf Nachbesserung, nicht jedoch auf Ersatzlieferung. Solange der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann er keine Nachbesserung, Ersatzlieferung oder sonstige Gewährleistungspflichten fordern.

6.3 Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist oder in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Verkäufer nicht genehmigt hat oder der Kaufgegenstand in einer vom Verkäufer nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z.B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat. Ebenso ist natürlicher Verschleiß bzw. Fehler, die nicht zum Zeitpunkt der Warenübernahme bestanden haben, von der Gewährleistung ausgeschlossen.

6.4 Sollte der Käufer innerhalb oder außerhalb des Gewährleistungszeitraumes eine Sache übersenden, bei der sich herausstellt, dass diese mangelfrei ist, so gilt eine Aufwandsentschädigung zugunsten von BST Höflehner in Höhe von mindestens € 40.00, oder gegen Nachweis ein sich ergebender angemessener höherer Betrag (z.B. bei Überprüfung durch den Hersteller der Kostenbetrag, den dieser BST Höflehner in Rechnung stellt) als vereinbart. Grund hierfür ist der bei BST Höflehner entstehende Verwaltungsaufwand.

6.5 Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Verkauft der Käufer die von BST Höflehner gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf BST Höflehner zu verweisen.

6.6 Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Sollten im Rahmen der Vorbemühungen durch BST Höflehner die ev. auf den zu reparierenden Geräten befindlichen Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko ausschließlich vom Auftraggeber zu tragen. Die Haftung wird insgesamt auf vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen beschränkt, wie in §11 Absatz 11.4 dieser AGB behandelt.

6.7 Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich und können in unbestimmter Höhe überschritten werden. Die Höhe der Überschreitung augrund von unvorhersehbaren Kosten oder sonstigen nicht abschätzbaren Ereignissen ist unbeschränkt und behält sich BST Höflehner ausdrücklich vor.

6.8 Über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinausgehende Garantiezeiten bzw. -leistungen sind freiwillige Services des jeweiligen Herstellers. In diesem Fall hat sich der Kunde mit dem Hersteller direkt in Verbindung zu setzen. Sofern das Handling nicht durch den Hersteller erfolgt, kann dies gegen Ersatz der Kosten und des Verwaltungsaufwandes durch BST Höflehner erfolgen.

6.9 Bei Ware, die ausdrücklich (schriftlich) als „gebraucht“ („GBW“) definiert ist, ist BST Höflehner frei von jeglicher Gewährleistungs- oder Garantiepflicht („KGW“). BST Höflehner braucht bei Ware, die als „gebraucht“ beschrieben wird nicht gesondert auf diesen Sachverhalt hinweisen.

6.10 BST Höflehner hat nach Eintreffen einer ordentlichen Mängelrüge bzw. der betreffenden Sache die Gewährleistungsansprüche innerhalb einer Frist von maximal 2 Monaten zu erfüllen. Diese Zeitpanne kann im Falle von Verzögerungen, verursacht durch Dritte (zB Lieferanten von BST Höflehner bzw. Hersteller), auf unbestimmte Zeit überschritten werden; auch wenn hierauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

§7 Eigentumsvorbehalt

7.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von BST Höflehner. Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist BST Höflehner im Falle eines Nichtnachkommens dieser Verpflichtung nach Setzung einer angemessenen Frist von maximal 14 Kalendertagen seitens des Käufers berechtigt, auf Kosten des Käufers eine gerichtliche Exekution/Pfändung zu veranlassen.

7.2 Bei sämtlichen Warenrücknahmen ist BST Höflehner berechtigt, angemessene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen, deren Höhe anhand des zugrunde liegenden ursächlichen Zusammenhangs im Ermessen der jeweiligen Umstände seitens BST Höflehner liegt.

7.3 Bei Warenrücknahmen ist BST Höflehner berechtigt, eine Wiedereinlagerungsgebühr von 10% des Wertes der zurückgenommenen Artikel in Rechnung zu stellen. Es sei den wir weisen dem Besteller einen höheren, oder er uns einen niedrigeren Aufwand für die Warenrücknahme nach.

§8 Zahlung und Forderungsabtretung

8.1 Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, per Bar-Nachnahme oder per Giroüberweisung zahlbar, soweit nicht schriftlich anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich zu Lasten des Käufers indem Dieser die entstehenden, von BST Höflehner berechneten Gebühren, zusammen mit dem Warenwert an BST Höflehner abführt, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

8.2 Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf dem Geschäftskonto von BST Höflehner als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist BST Höflehner berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 17.5 % per anno zu verrechnen; bei Kreditgeschäften mit Verbrauchern dürfen diese Verzugszinsen jedoch den für vertragsgemäße Zahlung vereinbarten Zinssatz um höchstens 12.5 % pro Jahr übersteigen. Hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen oder Zinseszinsen nicht beeinträchtigt.

8.3 Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes gegenüber BST Höflehner nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.

§9 Haftungsbeschränkung und Schadenersatz

9.1 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, Fälle leichter Fahrlässigkeit bzw. Regressforderungen im Sinne von §12 Produkthaftungsgesetz sind sowohl gegen BST Höflehner, als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln von BST Höflehner vorliegt. Die Beweislast liegt beim Regressberechtigten.

9.2 Die Haftung von BST Höflehner für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden und von Schäden, welche aus Ansprüchen Dritter gegen den Vertragspartner resultieren, ist ausgeschlossen. Weiters haftet BST Höflehner nicht für Schäden an von BST Höflehner gelieferten Produkten, welche durch einen nachträglichen Einbau in ein von BST Höflehner oder Anderen geliefertes Produkt entstanden sind.

9.3 Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang.

9.4 Vor dem Anschluss von EDV-technischen Produkten bzw. der Installation von Computerprogrammen oder deren Einsendung an BST Höflehner ist der Kunde verpflichtet, den auf der betreffenden Computeranlage bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu sichern, andernfalls hat er für verloren gegangene Daten bzw. für deren Wiederbeschaffung sowie für alle damit zusammenhängenden Schäden und Kosten die Haftung zu tragen. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches, wie in §6 Absatz 6.6 dieser AGB erörtert, geltend gemacht wird.

9.5 Bei Ware, die ausdrücklich (schriftlich) als „gebraucht“ definiert ist, ist BST Höflehner frei von jeglicher Haft- oder Schadenersatzverpflichtung gemäß vorhergehender Absätze von §9. BST Höflehner braucht bei Ware, die als „gebraucht“ beschrieben wird nicht gesondert auf diesen Sachverhalt hinweisen.

9.6 Bei Abgabe von Ware, die gemäß Jugendschutzgesetz (JSchG) nicht an Minderjährige veräußerst werden darf, jedoch aufgrund anderer Umstände wie zB die Nichtüberprüfbarkeit der Volljährigkeit des Vertragspartners (zB bei Online-/Fax Auftragserteilung) dennoch an Minderjährige abgegeben wird, ist BST Höflehner frei von jeglicher Haftung oder Schadenersatzverpflichtung. Die Haftung hat der Vormund/Erziehungsberechtigte zu tragen. Dieser Sachverhalt hat keine Auswirkungen auf die Rechtsgültigkeit des Vertragsabschlusses.

§10 Mahn- und Inkassospesen

10.1 Bei Nichtzahlung trotz erfolgter erster Mahnung ist BST Höflehner berechtigt, ein Inkassobüro und/oder eine Rechtsanwaltskanzlei zu beauftragen, dessen Kosten der Kunde bis zu den in der Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten, BGBl 1996/141 genannten Höchstbeträgen zu ersetzen hat. Ev. darüber hinausgehende Kosten sind intern zwischen Schuldner und Inkassobüro bzw. Rechtsanwaltskanzlei abzuklären. In jedem Fall werden jegliche Inkassokostenrückvergütungen von BST Höflehner ohne gesonderte Begründung abgelehnt. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches behält sich BST Höflehner ausdrücklich vor.

10.2 Im Falle des Zahlungsverzuges ist BST Höflehner weiters von allen weiteren Leistungs- und Lieferverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten, Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder vom Vertrag zurückzutreten.

§11 Vertragsrücktritt

11.1 Aus wichtigen Gründen, insbesondere bei Eröffnung eines Konkursverfahrens über das Vermögen des Kunden oder bei Abweisung eines solchen mangels Masse behält sich BST Höflehner den Rücktritt vom geschlossenen Vertrag vor, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist.

11.2 Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom geschlossenen Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, ist BST Höflehner berechtigt, nach eigener Wahl entweder auf der Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, eine Stornogebühr in Höhe von mindestens 33 1/3 % des Bruttorechnungsbetrages zu bezahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches behält sich BST Höflehner ausdrücklich vor. Weitere Schadenersatzansprüche wie zB Versand- oder Bearbeitungskosten sind gesondert zu verrechnen.

11.3 Handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft mit Endverbrauchern im Sinne des österreichischen KSchG, so ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer Frist von 7 (sieben) Werktagen nach Erhalt der Ware, die Ware ohne Angabe von Gründen lt. KSchG §5a-j zurückschicken. Für die Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware zusammen mit einer schriftlichen Rücktrittserklärung und einer Rechnunskopie. Maßgeblich ist das Datum des Poststempels. Voraussetzung ist, dass die Ware weder beschädigt noch gebraucht ist und für die Rücksendung ausreichend frankiert wurde. Unfrankierte Rücksendungen werden ohne Kommentar abgelehnt und zu Lasten des Absenders retourniert. Die Rückgabefrist wird hierdurch nicht beeinträchtigt. Nicht angenommene (Nachnahme-) Sendungen stellen keinen Begehr eines Vertragsrücktrittes im Sinne der Bestimmungen des KSchG §5a-j dar und stellen den Sachverhalt eines Annahmeverzuges dar; die Rückgabefrist beginnt in diesem Falle ab Datum der Nichtannahme der Sendung.

11.4 Jegliche Rückgabe- und/oder Umtauschgarantie gilt nicht für Ware, die nach Kundenspezifikation angefertigt worden ist oder wird bzw. bei Sonderbestellungen. Der Kunde ist darauf nicht gesondert hinzuweisen.

11.5 Von jeglichem Rücktrittsrecht ausgenommen sind Verträge über Audio- oder Videoaufzeichnungen, Software bzw. Verbrauchsmaterialien wie Tinten, Toner, Papier, Software, Akkus, Datenträger, Batterien usw als auch Artikel die aus hygienischen Gründen nicht zur Rückgabe geeignet sind (z.B. Headsets). sofern die gelieferten Stücke entsiegelt oder die Verpackung geöffnet wurde.

11.6 Jegliche Kosten des Versandes, der Rücksendung sowie der Bearbeitung trägt der Verbraucher unabhängig davon, ob es sich um einen Endverbraucher handelt oder nicht.

11.7 Der Kunde hat kein Recht, von einem gültig geschlossenen Vertrag zurückzutreten, wenn die Sache keinen Mangel aufweist und die Nachbesserung im Sinn von §6 nicht mehrmals in einem unzumutbaren Rahmen fehlgeschlagen ist, auch nicht wenn es sich um ein Verbrauchergeschäft handelt. Dieser Absatz gilt nicht, wenn es sich um ein Geschäft im Sinne des Fernabsatzgesetztes (KSchG §5a-j) Siehe hierzu auch Absatz 11.3.

§12 Rückerstattungen

12.1 Die Rückerstattungssumme basiert auf dem Zeitwert und kann vom tatsächlichem Kaufpreis abweichen, beträgt jedoch maximal 100 % der Kaufsumme. Dies gilt nicht bei Rücksendungen innerhalb der 7tägigen Widerrufsfrist laut Konsumentenschutzgesetz.

12.2 Im Fall von Rückerstattungen werden geleistete Zahlungen auf das jeweilige Girokonto gutschrieben. Aus abrechnungstechnischen Gründen ist keine andere Auszahlung möglich. Eventuell anfallende Spesen von Geldinstituten oder dergleichen gehen zu Lasten des Käufers.

12.3 Bei Giroüberweisungen erfolgt die Buchung auf ein beliebiges vom Kunden angegebenes Giro-Konto. Nach Durchführung der Buchung ist eine Korrektur der Daten (BLZ, Kontonummer, Institut) nicht mehr möglich und BST Höflehner frei von jeglicher weiterer Zahlungsverpflichtung. Bei Eintreffen dieser Umstände hat BST Höflehner den Nachweis zu erbringen, dass die Abbuchung vom Geschäftskonto ordnungsgemäß an die vom Kunden angegebenen Bankdaten durchgeführt wurde.

§13 Datenschutz

13.1 Ohne die ausdrückliche Zustimmung des Vertragspartners werden Ihre Daten ausschließlich zur Abwicklung der Bestellung von BST Höflehner verwendet und im Rahmen der Geschäftsbeziehung per EDV-Anlage gespeichert.

13.2 Eine Weitergabe der Daten an mit der Lieferung beauftragte Unternehmen erfolgt nur in soweit die Auftragsabwicklung dies erforderlich macht. Ansonsten werden die Daten streng vertraulich behandelt und Dritten nicht zugänglich gemacht.

13.3 BST Höflehner ist berechtigt, Vermittlungsdaten, insbesondere Source - und Destination IP und sämtliche anderen Logfiles neben der Auswertung für Verrechnungszwecke, zum Schutz der eigenen Rechnung und der von Dritten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, in der Regel auf das Datenschutzgesetz fokussierend, zu speichern und auszuwerten. Routing- und Domaininformationen müssen und dürfen gleichermaßen weitergegeben werden.